Wasser sparen im Haushalt
Der Vorteil eines Haus oder Wohnungseigentümers ist, dass man im Haushalt sämtliche bauliche Maßnahmen zum Wassersparen nach eigenem Ermessen durchführen kann. Als Mieter gibt es Einschränkungen seitens des Mietrechts an die man sich halten sollte. Dies gilt durch die strengen Regelungen in München insbesondere für Haushalte, die in einem Münchener Altbau mit Denkmalschutz wohnen. Natürlich gibt es auch kleinere Maßnahmen wie das Einsetzen eines Durchflussreglers am Wasserhahn die einfach durchgeführt werden dürfen, doch größere bauliche Veränderungen müssen immer mit dem Vermieter abgesprochen werden, sonst können rechtliche Streitigkeiten folgen.
„Achtung bei Renovierungsarbeiten ohne Erlaubnis.“
Sie haben schließlich ein gutes Recht darauf, kein unnötiges Wasser im Haushalt zu verschwenden: Nicht durchgeführte Renovierungen schaden nämlich nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Geldbeutel. Deshalb liegt es vor allem im Interesse des Mieters den Wasserverbrauch möglichst gering zu halten. Doch die Kosten für einen Umbau können relativ hoch sein und als Mieter zögert man oft solche Kosten zu tragen. Auch Vermieter scheuen sich vor solchen hohen Kosten und somit kann es nicht nur an der Erlaubnis für die Wassersparmaßnahmen scheitern, sondern auch an der Finanzierung dieser.